Navigation überspringen

Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EEG)

Innerhalb einer Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft kann die erzeugte Energie über das öffentliche Stromnetz an zwei oder mehrere (unterschiedliche) Mitglieder verteilt werden, wenn sich diese im selben Lokal- (Versorgungsgebiet einer Trafostation) oder Regionalbereich (Versorgungsgebiet eines Umspannwerks) befinden. Für die innerhalb der EEG zugeteilte Energie fallen reduzierte Netzentgelte an. Die Elektrizitätsabgabe und der Erneuerbaren-Förderbeitrag entfallen.

Für die Gründung einer EEG ist eine eigene Rechtsperson erforderlich. Vom Verein bis zur Kapitalgesellschaft ist vieles möglich. Mitglieder oder Gesellschafter:innen von EEGs dürfen Privatpersonen, Gemeinden, lokale Behörden und KMUs sein. Großunternehmen dürfen laut Gesetz nicht teilnehmen.

Viele nützliche Informationen wie z.B. Schritte zur Gründung, mögliche Organisationsformen, FAQ und Musterverträge finden Sie auf der Info-Plattform der Österreichischen Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften. 

 

contentmedia

Vorteile einer EEG

Energiegemeinschaften bieten den Teilnehmer:innen die Möglichkeit, Energie gemeinschaftlich zu nutzen und untereinander zu handeln. Mitglieder können wirtschaftliche Vorteile erzielen, indem sie die selbst erzeugte Energie innerhalb der Gemeinschaft verkaufen oder beziehen, die Vereinbarung des internen Energiepreises ist Sache der Energiegemeinschaft.

Für den aus der Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft bezogenen Strom gibt es darüber hinaus finanzielle Anreize:

Reduzierte Netzentgelte für die innerhalb der Gemeinschaft über das öffentliche Stromnetz ausgetauschte Energie:

  • Lokale EEG: 57% Reduktion auf das Netznutzungsentgelt der Netzebene 6 und 7
  • Regionale EEG: 28% Reduktion auf das Netznutzungsentgelt der Netzebene 6 und 7 bzw. 64% Reduktion auf das Netznutzungsentgelt der Netzebene 4 und 5

Details dazu finden Sie in unserem Produktblatt.

Weiters entfällt für die innerhalb der Gemeinschaft ausgetauschte Energie der Erneuerbaren-Förderbeitrag und die Elektrizitätsabgabe.

Wo ist eine EEG möglich?

Wo bzw. mit wem Sie eine lokale oder regionale EEG gründen können, lässt sich über die Lokal- bzw. Regional-ID der jeweiligen Zählpunkte feststellen.

Sie finden die Lokal- und Regional-ID über folgende Möglichkeiten:

Online-Karte: Auskunft Lokal- und Regional-Bereich

Geben Sie Ihre genaue Anschrift in das Adressfeld unten ein. In der Karte wird nun folgendes angezeigt:

  • Der rot-weiße Pin zeigt die gewünschte Adresse in der Karte
  • Die farbige, grau umrandete Fläche zeigt Ihren Lokal-Bereich an. Alle Zählpunkte, die sich in diesem Lokal-Bereich befinden, haben dieselbe Lokal-ID und können an einer lokalen EEG teilnehmen.

Erhöhen Sie den Zoom Faktor wenn Sie genauer sehen möchten welche Gebäude sich in Ihrem Lokal-Bereich befinden.

Verringern Sie den Zoom (Minus in der Karte drücken oder Strg. drücken und Mausrad drehen) soweit, bis Sie alle Flächen mit derselben Farbe (= Regional-Bereich) sehen. 

  • Alle Zählpunkte, die sich in diesem Regional-Bereich befinden, haben dieselbe Regional-ID und können an einer regionalen EEG teilnehmen.

Durch Klicken auf die gewünschte Fläche wird die zugehörige Lokal- und Regional-ID angezeigt.

Die Daten entsprechen dem Normalschaltzustand von April 2024 und werden quartalsweise aktualisiert. Für die Möglichkeit der Teilnahme an einer Energiegemeinschaft gilt der am Zählpunkt hinterlegte Normalschaltzustand zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses (zwischen EEG und Netzbetreiber) bzw. der Registrierung als Teilnehmer:in. Bei einer allfälligen Änderung des Normalschaltzustandes gilt auch jener bis zu 12 Monate vor diesem Zeitpunkt. Irrtümer vorbehalten.

In unseren Downloads finden Sie auch die entsprechenden Geo-Daten im Shape-Format für Anzeige/Verarbeitung in einem GIS-System oder im KML-Format für Anzeige in Google Earth.

Achtung: Sie müssen sich entscheiden, ob Sie eine lokale oder eine regionale EEG gründen wollen. Eine Mischform ist nicht möglich. 

Je Zählpunkt

  • im Serviceportal der Salzburg Netz GmbH in den Anlagendetails/Informationen für Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften 
  • über unser Online-Formular. Geben Sie hier die Zählpunktsbezeichnung der gewünschten Anlage ein und erhalten Sie die zugehörige Lokal- und Regional-ID:
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Die Zählpunktsbezeichnung muss in Summe exakt 25 Zeichen lang sein.

Schritt für Schritt zur EEG

Klärung Aufbau und Organisation

Klären Sie die grundlegenden Fragen zum Aufbau und zur Organisation der EEG, wie z.B.:

  • Erfüllen die geplanten Mitglieder die gesetzlichen Anforderungen (z.B. sind Großunternehmen von der Teilnahme ausgeschlossen)?
  • Welche Organisationsform soll gewählt werden (Verein, Genossenschaft, GmbH, etc.)?
  • Wie erfolgt die Gründung der Organisation?
  • Wer übernimmt welche Aufgaben?

Dazu empfehlen wir Ihnen folgende kostenlose Beratungsangebote zu nutzen:

Klärung Lokal- bzw. Regionalbereich

Alle Zählpunkte der Mitglieder, die Teil der EEG werden sollen, müssen sich im selben Lokal- bzw. Regionalbereich befinden.

Als Netzbetreiber geben wir Ihnen gerne für alle Zählpunkte in unserem Konzessionsgebiet Auskunft. Bitte nutzen Sie dazu unsere o.a. Services

Gründung der Energiegemeinschaft

Wenn es noch keine entsprechende Rechtsperson gibt, gründen Sie z.B. einen Verein oder eine Genossenschaft, die die EEG nach außen vertritt.

Registrierung als Markttteilnehmer:in

Registrieren Sie sich auf ebUtilities als Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft. Damit erhalten Sie eine eindeutige Kennung als Marktteilnehmer:in. Die Energiegemeinschaft kann selbst als Marktteilnehmer:in auftreten oder einen Dienstleister damit beauftragen.

Übermittlung der Eckdaten der EEG an uns

Nutzen Sie bitte folgendes Formular um uns als Netzbetreiber folgende Eckdaten zur geplanten EEG zu übermitteln (die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie auf Seite 2 des Formulars):

  • Rechtsperson der Energiegemeinschaft inkl. eindeutiger Identifikation (ZVR-Zahl bzw. Firmenbuch-Nummer) und Marktteilnehmer:innen-Kennung. Bitte legen Sie eine Kopie des Vereinsregister- bzw. Firmenbuchauszugs bei.
  • Einspeise-Zählpunkt(e) der Erzeugungsanlage(n).  
  • Bezugszählpunkte der Mitglieder/Gesellschafter:innen. 
  • Aufteilungsmodell für die erzeugte Energie (dynamisch oder statisch).

Auf Basis der übermittelten Zählpunkte stellen wir auch sicher dass geeignete Zähler für die Ermittlung der zur Abrechnung erforderlichen Viertelstundenwerte (Smart Meter bzw. >50 kW und 100.000 kWh Lastprofilzähler) montiert sind bzw. werden.

Vertrag abschliessen

Anschließend übermitteln wir Ihnen die "Vereinbarung betreffend den Betrieb einer Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft",  die Sie uns bitte unterschrieben retournieren.

Registrierung am EDA-Anwenderportal

Registrieren Sie sich mit Ihrer Kennung als Marktteilnehmer:in am EDA-Anwenderportal und laden Sie die unterschriebene Vereinbarung hoch. Anschließend legen Sie alle teilnehmenden Erzeugungs- und Verbrauchszählpunkt der EEG über das EDA-Anwenderportal an.

Aktivierung der EEG

Als EEG senden Sie mit Hilfe des EDA-Anwenderportals für jeden Teilnehmenden eine Anfrage an uns als Verteilnetzbetreiber. Der/Die Teilnehmende erhält ein E-Mail indem er/sie aufgefordert wird, sich im Serviceportal der Salzburg Netz GmbH anzumelden und im Menüpunkt Datenfreigabe die Anfrage des/der Betreiber:in zu bestätigen. Eine Schritt für Schritt Anleitung für diese Bestätigung im Serviceportal finden Sie hier.

Mit der Bestätigung stimmt der/die Teilnehmende den vertraglichen Bedingungen für den Beitritt zur Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft zu und erteilt die Zustimmung zur Auslesung und Weiterverarbeitung der Viertelstundenwerte an den Netzbetreiber. Nach Abschluss der Bestätigung im Portal ist der Beitritt zur Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft vollzogen.

Achtung: 

  • Die innergemeinschaftliche Abrechnung der zugeteilten Energie erfolgt nicht durch uns als Netzbetreiber. Sie ist durch die EEG selbst zu regeln bzw. kann ein Dienstleister dafür beauftragt werden!