Wenn Sie Ihre selbst erzeugte Energie ins Netz einspeisen möchten, unterstützen wir Sie gerne dabei. Hier gelangen Sie zu unseren Anfrageformularen zum Thema Erzeugung / Photovoltaik.
Wenn Sie Ihre selbst erzeugte Energie ins Netz einspeisen möchten, unterstützen wir Sie gerne dabei. Hier gelangen Sie zu unseren Anfrageformularen zum Thema Erzeugung / Photovoltaik.
In unserem Download-Bereich finden Sie Richtlinien zum Thema Blindleistung, Netzrückwirkung und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen sowie Informationen zur Parametrierung von Wechselrichtern.
Für den Strom der nicht in Ihrer Anlage selbst verbraucht sondern ins Netz eingespeist wird, ist (ausgenommen bei Kleinsterzeugungsanlagen) zusätzlich zum Netzzugangsvertrag mit uns als Netzbetreiber ein Stromabnahmevertrag mit einem Energielieferanten Ihrer Wahl abzuschließen. Darin wird geregelt zu welchem Preis die von Ihnen eingespeiste Energie vergütet wird.
Unter Engpassleistung versteht man die maximale elektrische Dauerleistung, die eine Erzeugungsanlage abgeben kann. Sie wird durch den schwächsten Anlagenteil, den sogenannten Engpass, begrenzt.
Ein Stromspeicher wirkt als Verbraucher und als Erzeuger. Daher ist für einen Speicher im Netzparallelbetrieb der selbe Ablauf wie bei Erzeugungsanlagen mit Bekanntgabe der Daten, Einspeisebestätigung und Netzzugangsvertrag-Einspeiser erforderlich. Wenn Sie z.B. eine Photovoltaik-Anlage mit Speicher anschließen wollen, wird beides gemeinsam betrachtet und vertraglich geregelt.
So kommen Sie Schritt für Schritt zu Ihrer Photovoltaik-Anlage:
Nachdem Sie uns die Daten Ihrer geplanten Erzeugungsanlage (z.B. Photovoltaikanlage) bekannt gegeben haben, erhalten Sie mit der Anschlussbestätigung die Zählpunktsbezeichnung (die Sie ggf. für einen Förderantrag brauchen) sowie die technischen Voraussetzungen und ggf. erforderliche Maßnahmen für den Netzanschluss der Erzeugungsanlage.
Die Anschlussbestätigung ist dann ein Jahr ab Ausstellungsdatum gültig. Solange ist die Einspeisekapazität am angegebenen Anschlusspunkt für Sie reserviert und Sie haben Zeit die Anlage zu errichten und in Betrieb zu nehmen. Eine Verlängerung der Anschlussbestätigung ist durch ein formloses Mail vor Ablauf der ursprünglich ausgestellten Anschlussbestätigung an einspeiser@salzburgnetz.at möglich.
Für den Anschluss von einer oder mehrerer Erzeugungsanlagen, die in Summe eine Leistung von maximal 800 W pro Kundenanlage / Zähler aufweisen, sind im Unterschied zu größeren Erzeugungsanlagen kein eigener Netzzugangsvertrag und kein Stromabnahmevertrag erforderlich. Es genügt die Kleinsterzeugungsanlage beim Netzbetreiber anzumelden. Nutzen Sie dazu unser Serviceportal.