Als Gaskund:in haben Sie zwei Ansprechpartner: den Netzbetreiber und den Energielieferanten.
Als Gaskund:in haben Sie zwei Ansprechpartner: den Netzbetreiber und den Energielieferanten.
Wir, als Ihr Netzbetreiber, sorgen für die sichere Gasversorgung und stellen Ihnen zu behördlich festgelegten Netztarifen und genehmigten Allgemeinen Bedingungen einen Netzzugang zur Verfügung.Wir sind in unserem Versorgungsgebiet für die Errichtung, Betrieb, Wartung und Instandhaltung des Gasnetzes genauso zuständig wie für alle Leistungen rund um Ihren Zähler (Einbau, Instandhaltung, Eichung und Ablesung).
Informationen zum Netzbetreiber gemäß § 172 Gaswirtschaftsgesetz (GWG) finden Sie hier.
Die Energie können Sie von einem Lieferanten Ihrer Wahl beziehen, mit dem Sie einen Energieliefervertrag abschließen. Alle verfügbaren Lieferanten finden Sie auf der Website der E-Control.
Der gesamte Gaspreis setzt sich für Haushaltskund:innen zu rund 10 % aus den Netztarifen (auch Systemnutzungsentgelte genannt, inkl. Entgelt für Messleistungen), zu rund 67 % aus dem Energiepreis (abhängig von Ihrem Lieferanten) und zu rund 23 % aus Steuern und Abgaben (Erdgasabgabe, Gebrauchsabgabe, CO2-Bepreisung, Grüngasförderbeitrag* sowie Umsatzsteuer) zusammen.
Informationen zu den Änderungen der Netzentgelte sowie der Steuern und Abgaben im Gasnetz 2023 finden Sie hier.
Der Netztarif Gas (Entgelt für Netzdienstleistung) setzt sich wie folgt zusammen:
Als Netzbetreiber sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, folgende Steuern und Abgaben mit Ihrer Gas-Netzrechnung einzuheben und an die jeweils zuständige Stelle abzuführen:
* Für den gesetzlich vorgesehenen Grüngas-Förderbeitrag wurde bisher noch keine Verordnung erlassen. Daher beträgt er bis auf weiteres 0 €.
Häufig gestellte Fragen über Preise und Entgelte