Mit Inkrafttreten des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) im Juli 2021 wurden die gesetzlichen Möglichkeiten für die gemeinschaftliche Erzeugung und Nutzung von erneuerbarer Energie (z.B. aus Photovoltaikanlagen) in sogenannten Energiegemeinschaften deutlich ausgeweitet.
Folgende Modelle sind möglich:
Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (GEA)
Bereits seit 2017 ist es möglich, selbst erzeugte Energie innerhalb eines Gebäudes bzw. eines Grundstücks auf mehrere Verbrauchsanlagen aufzuteilen und zu nutzen. Für die innerhalb der GEA zugeteilte Energie fallen keine Netzentgelte, Steuern und Abgaben an.
Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG)
Innerhalb einer Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft kann die erzeugte Energie über das öffentliche Stromnetz an die Mitglieder verteilt werden, wenn sich diese im selben Lokal- oder Regionalbereich befinden. Der Lokalbereich entspricht dabei dem Versorgungsgebiet einer Trafostation, der Regionalbereich dem Versorgungsgebiet eines Umspannwerks. Für die innerhalb der EEG zugeteilte Energie fallen reduzierte Netzentgelte an. Die Elektrizitätsabgabe und der Erneuerbaren-Förderbeitrag entfallen.
Bürgerenergiegemeinschaft (BEG)
Bei der Bürgerenergiegemeinschaft ist die Verteilung der erzeugten Energie aktuell im Netzgebiet eines Verteilernetzbetreibers und ab Juli 2023 in ganz Österreich möglich. Für die innerhalb der BEG zugeteilte Energie gibt es keine reduzierten Netzentgelte, Steuern und Abgaben.