Mit der Novellierung der Salzburger Gassicherheitsverordnung (LGBL 105/2017) wurden durch die Landesregierung die technischen Regeln für Gasanlagen für verbindlich erklärt. Dies betrifft unter anderem die ÖVGW-Regel GK72 „Betrieb von Gasanlagen“, in der zur wiederkehrenden Überprüfung von Gasanlagen folgendes festgelegt ist:
- Gasanlagen (Gasleitungen, Gasgeräte, Gasdruckregelanlagen, Verbrennungsluftversorgung und Abgasabführung) sind alle 15 Jahre wiederkehrend zu prüfen.
- Die Überprüfung ist von dem/der Anlagenverantwortlichen innerhalb dieser Frist auf Basis der letzten wiederkehrenden Überprüfung bzw. der erstmaligen Inbetriebnahme der jeweiligen Anlage in Auftrag zu geben.