Hier finden Sie häufig gestellte Fragen zu Themen rund um Zähler sowie Fragen zur Umstellung von Grundpreispauschale auf Leistungsmessung.
Hier finden Sie häufig gestellte Fragen zu Themen rund um Zähler sowie Fragen zur Umstellung von Grundpreispauschale auf Leistungsmessung.
Ein Ferrariszähler ist ein analoger, elektro-mechanischer Stromzähler der für nicht leistungsgemessene Anlagen bis 25.000 kWh Jahresverbrauch eingesetzt wird. In den nächsten Jahren werden Ferrariszähler durch digitale Stromzähler, sogenannte Smart Meter, ersetzt.
Einphasen-Wechselstromzähler werden zur Messung von Kundenanlagen mit nur einer Phase eingesetzt. Dies ist nur in seltenen Fällen z.B. in älteren Wohnanlagen der Fall.
Drehstromzähler werden zur Messung von Kundenanlagen mit drei Phasen, wie sie seit langem Standard sind, eingesetzt.
Ein Viertelstunden-Maximumzähler ist ein Stromzähler für leistungsgemessene Anlagen mit über 25.000 kWh Jahresverbrauch. Der Zähler erfasst den höchsten gemessenen Viertelstunden-Leistungswert eines Kalendermonats. Aus den zwölf Viertelstunden-Maxima eines Jahres wird das sogenannte 12er-Mittel als Grundlage für die Verrechnung des Leistungspreises ermittelt. Viertelstunden-Maximumzähler werden in den nächsten Jahren ebenfalls durch digitale Stromzähler, sogenannte Smart Meter ersetzt.
Ein Lastprofilzähler ist ein Messgerät für Großkund:innen, das den tatsächlichen Lastgang im 15-min (Strom) bzw. Stunden (Gas)-Raster erfasst. Das so gemessene Lastprofil wird über die sogenannte Zählerfernauslesung an ein zentrales System übertragen, zur Netzbilanzierung und Abrechnung verwendet und an den Energielieferanten des/der Kund:in übermittelt. Lastprofilzähler werden gemäß ElWOG im Strom für Kund:innen mit über 50 kW und 100.000 kWh Jahresverbrauch und gemäß GWG im Gas für Kund:innen mit über 400.000 kWh Jahresverbrauch oder mit einem Zähler >= G100 bzw. einem Betriebsdruck >= 100 mbar eingesetzt.
Bei Anlagen mit einer Vorzählersicherung bis maximal 63 A werden Direktmessungen eingesetzt bei denen (im Unterschied zur Wandlermessung) Strom und Spannung direkt im Messgerät gemessen werden.
Bei Anlagen mit einer Vorzählersicherung mit mehr als 63 A werden Wandlermessungen eingesetzt. Dabei werden Strom (in der Niederspannung) bzw. Strom und Spannung (ab der Mittelspannung) über Wandler in eine für das Messgerät geeignete Höhe umgewandelt. Das bedingt einen im Vergleich zur Direktmessung aufwendigeren Aufbau der Messung.
Ein Balgengaszähler ist ein Gaszähler zur Messung des Gasvolumenstroms durch Verdrängungsmessung. Balgengaszähler werden standardmäßig im Haushalts- und Gewerbebereich eingesetzt. Bei größeren Verbrauchern kommen Drehkolben und Turbinenradzähler zum Einsatz.
Ein Mengenumwerter ist ein Gerät, das die vom Zähler ermittelten Betriebskubikmeter in Abhängigkeit des Drucks und der Temperatur der Umgebung in Normkubikmeter umrechnet. Mengenumwerter kommen bei Anlagen mit Betriebsdrücken >100 mbar ab 400.000 kWh Jahresverbrauch und bei Anlagen <100 mbar ab 3.500.000 kWh Jahresverbrauch zum Einsatz.
Gemäß unseren AB VN Strom Anhang 2 Absatz (4) „4.3 Grenzwerte für die Leistungsverrechnung mittels 1/4h Leistungsmaximum“ wird Ihr Tarif auf Leistungsmessung umgestellt. Dementsprechend wird Ihr intelligentes Messgerät (sofern noch nicht der Fall) auf die erweiterte Konfiguration (IME), das heißt Auslesung von Viertelstundenwerten, parametriert.
Kriterien für die Umstellung auf Leistungsmessung sind: Anlagen mit einem Jahresverbrauch > 25.000 kWh und/oder Anlagen mit einer Vorzählersicherung > 63 A.
Bei leistungsintensiven Betrieben mit geringen Laufzeiten/Benutzungsdauern kann es zu einer Erhöhung der Netzentgelte kommen. Der Leistungsbedarf kann (bei aktivierter Auslesung von Viertelstundenwerten) im Serviceportal geprüft werden.
Eine Faustformel dafür: Wenn der Jahresstromverbrauch in kWh dividiert durch die Jahreshöchstleistung über 1.900 Stunden liegt, wird es gegenüber dem bisherigen Tarif mit Grundpreispauschale tendenziell günstiger. Bei einem Ergebnis unter 1.900 Stunden wird es tendenziell teurer.
Eine kostenlose Umstellung auf monatliche Rechnung wäre ebenso möglich, um etwaige (hohe) Nachzahlungen im Zuge der Jahresabrechnung zu vermeiden.
Der Netztarif hat grundsätzlich keinen Zusammenhang mit dem Energiepreis / Energieprodukt. Für Auskünfte zum Energiepreis wenden Sie sich bitte an Ihren Lieferanten.
Nein. Das Messentgelt (umgangssprachlich „Zählermiete“) bleibt unverändert.
Nein es sind keine manuellen Änderungen / Tätigkeiten vor Ort erforderlich.
Sofern bisher noch keine Viertelstundenwerte ausgelesen wurden, wird bei die Umstellung auf Leistungsmessung die Auslesung der Viertelstundenwerte aktiviert (Smart Meter -> Prime Meter). Das ist für die Leistungsabrechnung erforderlich und rechtlich durch die AB VN abgedeckt.
Sollten Sie bei einer Ihrer nächsten Jahresabrechnungen einen Jahresverbrauch von unter 25.000 kWh feststellen, können Sie sich wieder auf den Tarif mit Grundpreispauschale umstellen lassen. Wenden Sie sich dafür bitte an unser Kundenservice.
Bei plausiblen Erklärungen (außertourlichen Ereignissen - zum Beispiel Trockner durch Hochwasser) ersuchen wir Sie sich beim Kundenservice per E-Mail unter kundenservice@salzburgnetz.at zu melden. Ihr Anliegen wird dann zur Prüfung weitergeleitet.
Die Auslesung von Viertelstundenwerten ist für die Leistungsabrechnung erforderlich und rechtlich durch die AB VN abgedeckt. Sofern bisher noch keine Viertelstundenwerte bei Ihnen ausgelesen wurden, erfolgt die Umstellung von Smart Meter auf Prime Meter automatisch.