Hier finden Sie die gesammelten FAQs für den Bereich Netzanschluss. Darin werden die gängigsten Fragen in Bezug auf Kontaktaufnahme und Hilfestellungen jeglicher Art beantwortet.
Hier finden Sie die gesammelten FAQs für den Bereich Netzanschluss. Darin werden die gängigsten Fragen in Bezug auf Kontaktaufnahme und Hilfestellungen jeglicher Art beantwortet.
Durch den Netzanschluss wird eine Kundenanlage (Erzeugungs- und/oder Verbrauchsanlage) physisch mit dem Netz verbunden.
Um Ihren neuen Netzanschluss zu beantragen, haben Sie verschiedene Möglichkeiten:
Die folgenden Informationen sollten Sie für einen Netzanschluss erheben und dann an uns über das Online-Formular oder an Ihren/Ihre Kundenbetreuer:in weitergeben:
Teilen Sie uns Ihren Wunsch nach einem Netzanschluss bitte sobald wie möglich mit, damit wir die Arbeiten planen können. Wenn alle erforderlichen Unterlagen da sind, kann Ihr Netzanschluss normalerweise innerhalb von 4 Wochen in Betrieb gehen.
Ja, es ist möglich, Grabungen selbst durchzuführen bzw. durchführen zu lassen und somit die Kosten für die Errichtung des Netzanschlusses zu mindern. Setzen Sie sich diesbezüglich gerne mit Ihrem/Ihrer Kundenbetreuer:in in Verbindung, um abzuklären, was bei Ihnen möglich ist.
Die folgenden Anforderungen sind für die Selbstgrabung jedenfalls zu berücksichtigen: „Anforderungen zur Ausführung von Selbstgrabungen“
Im Anschlussangebot, das durch Ihre Unterschrift zum Anschlussvertrag wird, sind die für die Errichtung des Netzanschlusses zu bezahlenden Anschlusskosten geregelt. Es enthält weiters die Beschreibung des Netzanschlusses, den technisch geeigneten Anschlusspunkt, die Eigentumsgrenze und ggf. den Ort der Messung.
Mit dem Netzzutrittsentgelt begleicht der/die Netzkund:in alle Aufwendungen des Netzbetreibers, die mit der erstmaligen Herstellung eines Anschlusses an ein Netz oder der Abänderung eines Anschlusses infolge einer Erhöhung der Anschlussleistung unmittelbar verbunden sind. Das sind insbesondere alle Aufwendungen für die Errichtung oder Verstärkung der Anschlussanlage vom technisch geeigneten Anschlusspunkt bis zur Eigentumsgrenze.
Das Netzbereitstellungsentgelt ist von dem/der Netzkund:in als Pauschalbetrag für den vom Netzbetreiber zur Ermöglichung des Anschlusses bereits durchgeführten und vorfinanzierten Ausbau des Verteilernetzes zu leisten. Es wird in € pro kW Anschlussleistung berechnet. Die entsprechenden Pauschalsätze je Netzebene sind in der Systemnutzungs-Entgelte-Verordnung (SNE-VO) geregelt.
Das Netz wird beim Strom im Wesentlichen in Abhängigkeit der Spannungsebene in sieben und beim Gas in Abhängigkeit des Druckniveaus in drei unterschiedliche Netzebenen eingeteilt. In Abhängigkeit der Netzebene werden bestimmt:
Haushaltskund:innen werden in der Regel im Stromnetz in der Netzebene 7 und im Gasnetz in der Netzebene 3 angeschlossen und abgerechnet.
Das Online-Meldewesen ist unsere Marktpartner-Plattform über die konzessionierte Elektro- und Gasinstallateur:innen ihre Anschlussbestellungen und Fertigmeldungen online erstellen, bearbeiten und verwalten.
Eine Anschlussbestellung ist ein elektronisches Dokument mit dem Ihr:e konzessionierte:r Elektro- und Gasinstallateur:in über unser "Online-Meldewesen" technische Daten zu Ihrer Kundenanlage übermittelt und die Installation eines Zählers sowie die Inbetriebnahme der Kundenanlage voranmeldet / bestellt.
Eine Fertigmeldung ist ein elektronisches Dokument mit dem Ihr:e konzessionierte:r Elektro- bzw. Gasinstallateur:in über unser "Online-Meldewesen" die Kundenanlage fertig meldet. Nach Eingang der Fertigmeldung wird durch uns der Zähler montiert und die Anlage in Betrieb genommen.
Der technisch geeignete Anschlusspunkt (TGA) ist der Punkt im bestehenden Netz der dafür geeignet ist, Ihre Kundenanlage anzuschließen. Mit dem technisch geeigneten Anschlusspunkt beginnt die Anschlussanlage.
Als Anschlussanlage wird der Netzanschluss vom technisch geeigneten Anschlusspunkt bis zur Eigentumsgrenze bezeichnet. Für die Errichtung der Anschlussanlage wird das Netzzutrittsentgelt verrechnet.
Als Kundenanlage werden alle der Eigentumsgrenze nachgelagerten Anlagenteile bezeichnet, die sich in der Verantwortung, im Eigentum und in der Instandhaltung des/der Kund:in befinden.
In Österreich kann jede:r Kund:in seinen Stromlieferanten frei wählen. Im liberalisierten Markt muss daher zwischen Netzbetreiber und Stromlieferant unterschieden werden. Wir, als Ihr Netzbetreiber, sorgen für die sichere Stromversorgung und stellen Ihnen zu behördlich festgelegten Systemnutzungsentgelten und genehmigten Allgemeinen Bedingungen einen Netzzugang zur Verfügung. Die Energie können Sie von einem Lieferanten Ihrer Wahl beziehen, mit dem Sie einen Energieliefervertrag abschließen.
Im Netzzugangsvertrag ist zwischen Ihnen als Kund:in und uns als Netzbetreiber die Nutzung des Strom- und/oder Gasnetzes unter Zugrundelegung unserer Allgemeinen Bedingungen und behördlich festgelegten Netztarifen (auch Systemnutzungsentgelte genannt) geregelt.
Als Anschlussleistung wird die für die Netznutzung an der Eigentumsgrenze / Übergabestelle vertraglich vereinbarte Leistung bezeichnet. Die Ermittlung der Anschlussleistung erfolgt:
Bei einer Kund:innen- oder Vorzählersicherung >63 A oder einem Jahresverbrauch >25.000 kWh erfolgt eine Leistungsmessung.
Weitere Informationen dazu finden Sie in den AB VN Strom (Anhang 2, Punkt 4.2)
Ja, es ist möglich das Anschlusskabel selbst zu verlegen bzw. verlegen zu lassen, wenn sich die Eigentumsgrenze im Kabelverteiler befindet und das Anschlusskabel somit in Ihrem Eigentum und Ihrer Instandhaltung bleibt. Setzen Sie sich diesbezüglich gerne mit Ihrem/Ihrer Kundenbetreuer:in in Verbindung, um abzuklären, ob das bei Ihnen möglich ist.
Im Hausanschlusskasten wird die Hausanschlusssicherung untergebracht durch die die Verbindung zwischen dem Anschlusskabel und Ihrer Hausinstallation getrennt werden kann. Dies ist erforderlich um den sicheren Betrieb des Netzes und Ihrer Kundenanlage sicherzustellen.
Sofern im Anschlussvertrag nicht anders geregelt, befindet sich die Eigentumsgrenze an den netzseitigen Klemmen der Hausanschlusssicherung.
Als Netzbetreiber sind wir für das öffentliche Netz bis zur Eigentumsgrenze (die sich, sofern im Anschlussvertrag nicht anders geregelt, an den netzseitigen Klemmen der Hausanschlusssicherung befindet) verantwortlich. Für alle Störungen, die durch Fehler in der Kundenanlage verursacht werden, sind Sie als Kund:in bzw. der/die Eigentümer:in des Objekts selbst zuständig. Wenden Sie sich dazu bei Bedarf an den/die Elektriker:in Ihres Vertrauens.
Wenn der Strom nur in Ihrem Objekt ausgefallen ist, liegt der Fehler wahrscheinlich in Ihrer Kundenanlage. Wenn der Strom auch in benachbarten Objekten ausgefallen ist, handelt es sich wahrscheinlich um eine Störung im Netz.
Hinweise zur Eingrenzung der Störungsursache finden Sie hier.
Die Anschlussleistung ist die maximale Leistung der angeschlossenen Gasgeräte pro Zählpunkt oder die vertraglich vereinbarte maximale Stundenleistung für den Zählpunkt in kWh/h oder Nm3/h.
Der Hausanschluss ist die Verbindung der Kundenanlage mit dem Verteilernetz. Sie beginnt am technisch geeigneten Anschlusspunkt (auch als Netzanschlusspunkt bezeichnet) und endet mit der Hauptabsperreinrichtung bzw. sofern vorhanden mit dem Hausdruckregler.
Die Eigentumsgrenze befindet sich am Ende der Hausanschlussleitung am Abgang der Hauptabsperreinrichtung.
Der Hausdruckregler ist eine Druckregeleinrichtung im Eigentum des Netzbetreibers, mit welcher der im Netz vorhandene Gasdruck auf den für die Gasgeräte in der Kundenanlage passenden Druck reduziert wird. Er kommt zum Einsatz, wenn der Netzdruck über 0,5 bar liegt und die Druckregelung nicht Teil der gewerberechtlichen Betriebsanlage des/der Kund:in ist.
Ein Zählerregler ist eine unmittelbar vor dem Zähler montierte Druckregeleinrichtung, die den Druck von Hausanschlüssen auf den Betriebsdruck der gastechnischen Anlage des/der Kund:in (meist 22 mbar) regelt. Einem Zählerregler kann auch ein Hausdruckregler vorgeschaltet sein.
Der Netzanschluss ist eine vom Fernwärmenetz abzweigende, zur Fernwärme-Hausstation führende und vom Wärmeträger (Wasser) durchflossene Vor- und Rücklaufleitung. Er endet mit den Netzanschluss-Armaturen unmittelbar nach Gebäudeeintritt.
Für die Eigentumsgrenze gibt es, sofern im Anschlussvertrag nicht anders geregelt, folgende Varianten:
Als Fernwärme-Hausstation wird der Anlagenverbund bezeichnet, der zur Übertragung der Wärmeenergie aus dem Fernwärmenetz über den Fernwärme-Netzanschluss an die Hausanlage dient. Die Fernwärme-Hausstation besteht aus zwei Anlageteilen, der Wärmeübergabestation und der Umformerstation. Sie wird entweder vor Ort gefertigt oder kann auch als kompakte Einheit in Sonderbauweise oder als Fernwärme-Kompaktstation geliefert werden.
Die Wärmeübergabestation ist das Bindeglied zwischen dem Fernwärme-Netzanschluss und der Umformerstation und dient dazu, die Wärme vertragsgemäß hinsichtlich Volumenstrom, Druck und Temperatur an die Umformerstation zu übergeben. Sie beinhaltet unter anderem die von der Salzburg AG beigestellten und gewarteten Mess- und Regeleinrichtungen.
Die Umformerstation dient zur indirekten Wärmeübertragung zwischen der Primärseite und der Sekundärseite. Sie beinhaltet unter anderem auf der Primärseite das Regelventil, Vorlauf- (optional) und Rücklauf-Temperaturfühler und auf der Sekundärseite Vorlauf- und Rücklauf-Temperaturfühler, Sicherheits-Temperaturbegrenzer (optional) sowie Sicherheits-Druckbegrenzer (optional). Die Wärmeübertragung erfolgt durch einen Wärmetauscher.
Die technischen Versorgungsbedingungen Wärme (TVB-Wärme) gliedern sich in einen allgemeinen und einen netzspezifischen Teil und sind hier zu finden. Darin ist die Errichtung und der Betrieb von Fernwärme-Hausstationen und -Kundenanlagen im Versorgungsgebiet der Salzburg AG geregelt, um einen sicheren und effizienten Betrieb der Fernwärmenetze zu gewährleisten.
Ein Koaxialkabel (kurz Koaxkabel, auch KTV-Kabel genannt) ist ein zweipoliges Kabel mit konzentrischem Aufbau. Es besteht aus einem Innenleiter einer Isolationsschicht und einem konzentrischen Außenleiter. Es wurde ursprünglich für die Übertragung von Radio und TV-Signalen entwickelt und wird für die Übertragung von Breitband-Internet verwendet, wofür es sich sehr gut eignet. Gegenüber herkömmlichen Telefonkabeln haben Koaxkabel physikalisch deutliche Vorteile wie eine geringere Störanfälligkeit und die Unabhängigkeit der verfügbaren Bandbreite von der Entfernung zum Versorgungsknoten.
Über Glasfaser- oder Lichtwellenleiter(LWL)-Kabel können Daten mit sehr hohen Bandbreiten über weite Strecken mit geringer Störungsanfälligkeit übertragen werden. Sie werden in Telekommunikationsnetzen schon seit langer Zeit für Hauptverbindungen und Anbindung großer Kund:innen eingesetzt. Mit der Fibre-to-the-Home Technologie wird es nun möglich mit der Glasfaser bis in die Wohnung / das Zuhause zu kommen und somit ultraschnelles und zukunftsfähiges Internet bereitszustellen.
Die Technologie Fibre to the Home (FTTH) bedeutet, dass Lichtwellenleiter direkt bis zu den Kund:innen in die Wohnung / ins Zuhause reichen – ohne Unterbrechung. Dadurch wird eine ultraschnelle und zukunftsfähige Internetverbindung möglich.
Der Hausübergabepunkt befindet sich am Ende des Hausanschlusskabels. Hier wird das Signal vom Netz an die Verteilung im Haus (Kundenanlage) übergeben. Der Anschluss bis zum Hausübergabepunkt ist im Eigentum und in der Instandhaltung der Salzburg AG. Ab dem Hausübergabepunkt ist der/die Kund:in bzw. die Hausgemeinschaft für die Instandhaltung verantwortlich.
Über Ihren Glasfaser- oder Koaxialanschluss können Sie die Internet-, TV- und Telefon-Produkte der Salzburg AG beziehen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen für Wasser (kurz AGB-Wasser) gelten für die Versorgung mit Wasser aus dem Versorgungssystem der Salzburg AG und sind Bestandteil sämtlicher Wasser-Anschluss- und Nutzungsverträge. Darin sind auch die technischen Anforderungen an den Hausanschluss und die Kundenanlage sowie die Grundinanspruchnahme und die Zählung geregelt.
Der Rohrstrangbeitrag ist (ähnlich wie das Netzbereitstellungsentgelt im Stromnetz) von dem/der Kund:in als Pauschalbetrag für den vom Wasserversorger zur Ermöglichung des Anschlusses bereits durchgeführten und vorfinanzierten Ausbau der Wassergewinnung und des Verteilernetzes zu leisten. Zur Berechnung des Rohrstrangbeitrages wird der Umfang der zu versorgenden Parzelle herangezogen. ¼ davon wird mit einem von der Rohrdimension abhängigen Pauschalsatz multipliziert.