Die aus einer Erzeugungsanlage (z.B. Photovoltaikanlage oder Blockheizkraftwerk) gewonnene Energie kann innerhalb eines Objekts bzw. eines Grundstücks auf mehrere Verbrauchsanlagen aufgeteilt werden. Für die innerhalb der GEA zugeteilte Energie fallen keine Netzentgelte, Steuern und Abgaben an.
Im Unterschied zur Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft und zur Bürgerenergiegemeinschaft ist für eine GEA keine eigene Rechtsperson (wie ein Verein oder ähnliches) erforderlich. Es muss lediglich ein Errichtungs- und Betriebsvertrag zwischen uns als Netzbetreiber, dem/der Betreiber:in und den teilnehmenden Berechtigten der GEA abgeschlossen werden.