Hier finden Sie die gesammelten FAQ für den Bereich Rechtliches. Dazu zählen alle Fragen, die auf den einzelnen Seiten des jeweiligen Bereichs abgebildet sind.
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Eine Dienstbarkeit ist ein Nutzungsrecht, das ins Grundbuch eingetragen wird, wie z.B. das Recht auf einem Grundstück eine Leitung zu verlegen oder eine Trafostation zu errichten und zu betreiben (Grunddienstbarkeit), und wird in einem Dienstbarkeitsvertrag geregelt. Der/die Grundeigentümer:in, der/die einen Dienstbarkeitsvertrag abschließt (Belastete:r), bekommt dafür i.d.R. eine Entschädigung und hat die Verlegung und den Betrieb der Leitung zu dulden. Der Leitungsbetreiber (Berechtigter) hat sein Recht unter größtmöglicher Schonung des Eigentums des/der Belasteten auszuüben. Dienstbarkeitsverträge kommen z.B. für Hoch- und Mittelspannungsleitungen, Trafostationen, Gasleitungen mit Betriebsdruck größer 1 bar sowie Fernwärme-, Wasserhaupt- und -verteilleitungen zur Anwendung.
Ein Leitungsrecht ist ebenfalls ein Nutzungsrecht, das den/die Betreiber:in berechtigt, eine Leitung auf einem Grundstück zu verlegen / Anlage zu errichten und zu betreiben. Die Leitungsvereinbarung, in der das Nutzungsrecht und die Entschädigung geregelt ist, wird im Unterschied zum Dienstbarkeitsvertrag nicht ins Grundbuch eingetragen. Leitungsvereinbarungen werden für Gasleitungen ≤ 1 bar, Fernwärme- und Wasserhausanschlüsse (sofern fremder Grund berührt wird) und Telekom-Leitungen abgeschlossen.
Liberalisierung bedeutet, dass in einem Markt der Abbau von staatlichen Eingriffen und Vorschriften zur Marktregulierung stattfindet und stattdessen ein freier Markt mit ungehindertem Wettbewerb etabliert werden soll.
Die Liberalisierung des Strom- und Gasmarkts 2001 bzw. 2002 führte dazu, dass der Netzbetrieb von der Erzeugung und der Versorgung getrennt wurde (Unbundling). Somit kann seither der/die Kund:in frei wählen, von welchem Energielieferanten er/sie beliefert werden möchte und sich den günstigsten Anbieter aussuchen.
Die Strom- und Gasnetze stellen hingegen ein natürliches Monopol dar. Das heißt, in einem bestimmten Konzessionsgebiet darf nur ein Netzbetreiber ein öffentliches Strom- bzw. Gasnetz betreiben, da es volkswirtschaftlich nicht sinnvoll wäre, parallele Netze aufzubauen. Netzbetreiber unterliegen der Regulierung durch die Regulierungsbehörde E-Control, die z.B. die zulässigen Kosten vorgibt und die Netztarife per Verordnung festlegt.
Die Regulierungsbehörde für den österreichischen Strom- und Gasmarkt ist die E-Control. Seit der Liberalisierung des Strom- und Gasmarkts in den Jahren 2001 und 2002 ist die E-Control für die Förderung und Sicherstellung des Wettbewerbs aller Marktteilnehmer:innen verantwortlich und mit der Aufstellung von Regelungen und deren Einhaltung betraut. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.e-control.at/econtrol.
ElWOG steht für Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz. Im ElWOG ist die Organisation der Elektrizitätswirtschaft in Österrreich inkl. der Aufgaben und Kompetenzen der unterschiedlichen Marktteilnehmer:innen wie z.B. Lieferanten und Netzbetreiber geregelt.
GWG steht für Gaswirtschaftsgesetz. Im GWG ist die Organisation der Gaswirtschaft inkl. der Aufgaben und Kompetenzen der unterschiedlichen Marktteilnehmer:innen wie z.B. Lieferanten und Netzbetreiber geregelt.
Die AB VN sind die Allgemeinen Bedingungen für den Zugang zum Verteilernetz. Sie regeln das Rechtsverhältnis zwischen Netzbetreiber und Netzkund:in bzgl. Netzanschluss, Netznutzung, Messung, Datenmanagement etc., und sind Bestandteil des Netzanschluss- und Netzzugangsvertrags. Die AB VN finden Sie hier.
Die TAEV sind die Technischen Anschlussbestimmungen für den Anschluss an öffentliche Versorgungsnetze mit Betriebsspannungen bis 1000 Volt. Alle Kundenanlagen, die ans Stromnetz angeschlossen werden, sind entsprechend den TAEV auszuführen. Daher sind die TAEV ein sehr wichtiges Regelwerk für Elektriker:innen. Mehr Infos dazu finden Sie hier.
Das von der ÖVGW - Österreichische Vereinigung für das Gas- und Wasserfach - verfasste Regelwerk bestehet aus Richtlinien und Mitteilungen, die an die Öffentlichkeit gerichtet und in der Branche verbindlich sind. Im ÖVGW Regelwerk sind u.a. Regeln für das Gasnetz als auch für die Kunden-Gasanlage enthalten. Mehr Infos dazu finden Sie unter ovgw.at
Die TOR sind die Technischen und Organisatorischen Regeln für Betreiber:innen und Benutzer:innen von Netzen. Die TOR werden von der E-Control herausgegeben und gemeinsam mit den Netzbetreibern erarbeitet und weiterentwickelt. Weitere Infos: https://www.e-control.at/recht/marktregeln/tor
Die SNE-VO ist die Systemnutzungsentgelte-Verordnung. Dort sind alle Systemnutzungsentgelte bzw. die Entgelte für die Netzdienstleistung gesamt (Netztarife) nach Netzebenen und Bundesländern angeführt, die von der Regulierungskommission der E-Control festgelegt werden. Die aktuelle SNE-VO finden Sie hier.