Hier finden Sie die gesammelten FAQs zu dem Thema Mahnung. Darin werden die gängigsten Fragen in Bezug auf Kontaktaufnahme und Hilfestellungen jeglicher Art beantwortet.
Hier finden Sie die gesammelten FAQs zu dem Thema Mahnung. Darin werden die gängigsten Fragen in Bezug auf Kontaktaufnahme und Hilfestellungen jeglicher Art beantwortet.
Bitte überweisen Sie den offenen Betrag laut Schreiben: „Letzte Mahnung mit Information über eine bevorstehende Abschaltung“ bis zum angegebenen Termin auf unser Konto beim Raiffeisenverband Salzburg IBAN: AT 66 3500 0000 0004 5005 BIC: RVSAAT2S. Bei Nichtverwendung des mitgeschickten Zahlscheins tragen Sie bitte bei der Überweisung im Feld Verwendungszweck Ihre Vertragskontonummer (beginnend mit 4) ein.
Die Buchung der Zahlung kann bis zu zwei Arbeitstage dauern. Sollte die Überweisung knapp zum bevorstehenden Termin erfolgen, bitten wir Sie in Ihrem Interesse um Übermittlung der Zahlungsbestätigung an zahlungsnachweis@salzburgnetz.at.
Die Bankstempel „übernommen“, „eingegangen“ oder „SB“ gelten nicht als Zahlungsbestätigung. Achten Sie auf den „bezahlt“-Vermerk! Wichtig ist, dass sowohl eine unwiderrufliche Überweisung per Zahlschein oder Telebanking auf der Zahlungsbestätigung erkennbar ist.
Auskünfte zum Status der Einzahlung können im Kundenservice frühestens zwei Arbeitstage nach eingegangener Einzahlung erteilt werden. Erfolgt keine fristgerechte Einzahlung der offenen Beträge muss mit einer Abschaltung und den damit verbundenen Mehrkosten gerechnet werden.
Gemäß § 82 Abs. 8 ElWOG werden keine Abschaltungen am letzten Arbeitstag vor Wochenenden oder gesetzlichen Feiertagen durchgeführt.
Zur Wiederinbetriebnahme Ihrer Anlage zahlen Sie den gesamten offenen Betrag inkl. der Ab- und Einschaltkosten pro gesperrtem Produkt auf unser Konto IBAN: AT 66 3500 0000 0004 5005 BIC: RVSAAT2S unter Angabe Ihrer Vertragskontonummer (beginnend mit 4) ein. Eine detaillierte Aufstellung finden Sie auf Ihrer „letzten Mahnung mit Information über eine bevorstehende Abschaltung“. Weitere Information über die Kosten der Ab- und Einschaltung finden Sie auf dem Preisblatt des jeweiligen Produktes.
Bitte senden Sie die Zahlungsbestätigung umgehend per E-Mail an zahlungsnachweis@salzburgnetz.at.
Die Bankstempel „übernommen“, „eingegangen“ oder „SB“ gelten nicht als Zahlungsbestätigung. Achten Sie auf den „bezahlt“-Vermerk! Wichtig ist, dass sowohl eine unwiderrufliche Überweisung per Zahlschein oder Telebanking auf der Zahlungsbestätigung erkennbar ist.
Sobald wir Ihre Zahlungsbestätigung erhalten, wird Ihre Anlage am folgenden Arbeitstag wieder in Betrieb genommen.
Bei Fragen zu den Themen Stromkennzeichnung, Lieferantenwechsel, Energieeffizienz, Energiekosten und Energiearmut können Sie sich gem. § 82 ELWOG an die Anlaufstelle Ihres Energielieferanten wenden.
Die aktuellen Ab- und Einschaltgebühren finden Sie in unserem Preisblatt Stromnetz.
Strom Netz | € 30,00 | Ab- und Einschaltgebühr laut § 58 ElWOG
Bitte überweisen Sie den offenen Betrag laut Schreiben: „Letzte Mahnung mit Information über eine bevorstehende Abschaltung“ bis zum angegebenen Termin auf unser Konto beim Raiffeisenverband Salzburg IBAN: AT 66 3500 0000 0004 5005 BIC: RVSAAT2S. Bei Nichtverwendung des mitgeschickten Zahlscheins tragen Sie bitte bei der Überweisung im Feld Verwendungszweck Ihre Vertragskontonummer (beginnend mit 4) ein.
Die Buchung der Zahlung kann bis zu zwei Arbeitstage dauern. Sollte die Überweisung knapp zum bevorstehenden Termin erfolgen, bitten wir Sie in Ihrem Interesse um Übermittlung der Zahlungsbestätigung an zahlungsnachweis@salzburgnetz.at.
Die Bankstempel „übernommen“, „eingegangen“ oder „SB“ gelten nicht als Zahlungsbestätigung. Achten Sie auf den „bezahlt“-Vermerk! Wichtig ist, dass sowohl eine unwiderrufliche Überweisung per Zahlschein oder Telebanking auf der Zahlungsbestätigung erkennbar ist.
Auskünfte zum Status der Einzahlung können im Kundenservice frühestens zwei Arbeitstage nach eingegangener Einzahlung erteilt werden. Erfolgt keine fristgerechte Einzahlung der offenen Beträge muss mit einer Abschaltung und den damit verbundenen Mehrkosten gerechnet werden.
Gemäß § 127 Abs. 8 GWG werden keine Abschaltungen am letzten Arbeitstag vor Wochenenden oder gesetzlichen Feiertagen durchgeführt.
Zur Wiederinbetriebnahme Ihrer Anlage zahlen Sie den gesamten offenen Betrag inkl. der Ab- und Einschaltkosten pro gesperrtem Produkt auf unser Konto IBAN: AT 66 3500 0000 0004 5005 BIC: RVSAAT2S unter Angabe Ihrer Vertragskontonummer (beginnend mit 4) ein. Eine detaillierte Aufstellung finden Sie auf Ihrer „letzten Mahnung mit Information über eine bevorstehende Abschaltung“. Weitere Information über die Kosten der Ab- und Einschaltung finden Sie auf dem Preisblatt des jeweiligen Produktes.
Bitte senden Sie die Zahlungsbestätigung umgehend per E-Mail an zahlungsnachweis@salzburgnetz.at.
Die Bankstempel „übernommen“, „eingegangen“ oder „SB“ gelten nicht als Zahlungsbestätigung. Achten Sie auf den „bezahlt“-Vermerk! Wichtig ist, dass sowohl eine unwiderrufliche Überweisung per Zahlschein oder Telebanking auf der Zahlungsbestätigung erkennbar ist.
Sobald wir Ihre Zahlungsbestätigung erhalten, wird Ihre Anlage am folgenden Arbeitstag wieder in Betrieb genommen.
Bei Fragen zu den Themen Stromkennzeichnung, Lieferantenwechsel, Energieeffizienz, Energiekosten und Energiearmut können Sie sich gem. § 127 GWG an die Anlaufstelle Ihres Energielieferanten wenden.
Ab- und Einschaltgebühren für Erdgas Netz pro Zählpunkt:
Erdgas Netz | € 30,00 | Ab- und Einschaltgebühr laut § 78 GWG