Um Ihre Sorgfaltspflicht im Rahmen von Bautätigkeiten zu erfüllen, sollten Sie im Vorfeld von Grabungen unsere Planauskunft nutzen.
Um Ihre Sorgfaltspflicht im Rahmen von Bautätigkeiten zu erfüllen, sollten Sie im Vorfeld von Grabungen unsere Planauskunft nutzen.
Die Planauskunft ist eine Übersicht all unserer Leitungen bzw. denen der Salzburg AG in dem Gebiet, in dem gegraben werden soll. Bitte informieren Sie uns spätestens drei Werktage vor Baubeginn. Die Abfrage gilt gleichzeitig als Grabungsmeldung.
Auskünfte zu Strom- und Gasleitungen werden von der Salzburg Netz GmbH bearbeitet. Fernwärme-, Wasser- und Telekom-Leitungsauskünfte bearbeitet die Salzburg Netz GmbH im Auftrag der Salzburg AG.
Führen Sie die Grabungen selbst durch, beachten Sie bitte die Anforderung an die Ausführung von Selbstgrabungen.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, am besten direkt mit unseren regionalen Ansprechpartner:innen. Wir prüfen, in welcher Form eine Umlegung erfolgen kann. In der Regel (insbesondere wenn die Leitung durch eine Dienstbarkeit gesichert ist oder es sich um eine Leitung zur Versorgung des Grundstücks handelt) sind die Kosten für die Umlegung von dem/der Verursacher:in zu tragen. Dafür erstellen wir bei Bedarf gerne ein Angebot. Bei Niederspannungs- und Telekom-Kabeln sowie Gas-Niederdruckleitungen trägt die Verlegung in bestimmten, in den allgemeinen Bedingungen angeführten Fällen der Netzbetreiber.
Wenn Sie im Bereich von Leitungen der Salzburg Netz GmbH bzw. der Salzburg AG Grabungsarbeiten durchführen, ist spätestens drei Werktage vor Baubeginn eine Grabungsmeldung an uns erforderlich. Sie erhalten dann von uns die Pläne von unseren Leitungen und entsprechende Sicherheitshinweise.