Zusätzlich zum Stromnetzanschluss (im gesamten Versorgungsgebiet) bieten wir Ihnen je nach örtlicher Verfügbarkeit gerne alle weiteren Anschlüsse an die Leitungsnetze der Salzburg Netz GmbH bzw. der Salzburg AG aus einer Hand an.
Zusätzlich zum Stromnetzanschluss (im gesamten Versorgungsgebiet) bieten wir Ihnen je nach örtlicher Verfügbarkeit gerne alle weiteren Anschlüsse an die Leitungsnetze der Salzburg Netz GmbH bzw. der Salzburg AG aus einer Hand an.
Durch den Netzanschluss wird eine Kundenanlage (Erzeugungs- und/oder Verbrauchsanlage) physisch mit dem Netz verbunden.
Um Ihren neuen Netzanschluss zu beantragen, haben Sie verschiedene Möglichkeiten:
Die folgenden Informationen sollten Sie für einen Netzanschluss erheben und dann an uns über das Online-Formular oder an Ihren/Ihre Kundenbetreuer:in weitergeben:
Teilen Sie uns Ihren Wunsch nach einem Netzanschluss bitte sobald wie möglich mit, damit wir die Arbeiten planen können. Wenn alle erforderlichen Unterlagen da sind, kann Ihr Netzanschluss normalerweise innerhalb von 4 Wochen in Betrieb gehen.
Ja, es ist möglich, Grabungen selbst durchzuführen bzw. durchführen zu lassen und somit die Kosten für die Errichtung des Netzanschlusses zu mindern. Setzen Sie sich diesbezüglich gerne mit Ihrem/Ihrer Kundenbetreuer:in in Verbindung, um abzuklären, was bei Ihnen möglich ist.
Die folgenden Anforderungen sind für die Selbstgrabung jedenfalls zu berücksichtigen: „Anforderungen zur Ausführung von Selbstgrabungen“
Im Anschlussangebot, das durch Ihre Unterschrift zum Anschlussvertrag wird, sind die für die Errichtung des Netzanschlusses zu bezahlenden Anschlusskosten geregelt. Es enthält weiters die Beschreibung des Netzanschlusses, den technisch geeigneten Anschlusspunkt, die Eigentumsgrenze und ggf. den Ort der Messung.
Mit dem Netzzutrittsentgelt begleicht der/die Netzkund:in alle Aufwendungen des Netzbetreibers, die mit der erstmaligen Herstellung eines Anschlusses an ein Netz oder der Abänderung eines Anschlusses infolge einer Erhöhung der Anschlussleistung unmittelbar verbunden sind. Das sind insbesondere alle Aufwendungen für die Errichtung oder Verstärkung der Anschlussanlage vom technisch geeigneten Anschlusspunkt bis zur Eigentumsgrenze.
Das Netzbereitstellungsentgelt ist von dem/der Netzkund:in als Pauschalbetrag für den vom Netzbetreiber zur Ermöglichung des Anschlusses bereits durchgeführten und vorfinanzierten Ausbau des Verteilernetzes zu leisten. Es wird in € pro kW Anschlussleistung berechnet. Die entsprechenden Pauschalsätze je Netzebene sind in der Systemnutzungs-Entgelte-Verordnung (SNE-VO) geregelt.
Das Online-Meldewesen ist unsere Marktpartner-Plattform über die konzessionierte Elektro- und Gasinstallateur:innen ihre Anschlussbestellungen und Fertigmeldungen online erstellen, bearbeiten und verwalten.
Häufige Fragen zum Netzanschluss