Wenn Sie Ihre Erzeugungsanlage (wie z.B. eine Photovoltaikanlage, Wasserkraftwerk oder Windenergieanlage) an unser Netz anschließen möchten, finden Sie hier den Schritt für Schritt Ablauf.
Nachdem Sie uns die Daten Ihrer geplanten Erzeugungsanlage (z.B. Photovoltaikanlage) bekannt gegeben haben (hier geht’s zum Online-Formular), erhalten Sie mit der Einspeisebestätigung die Zählpunktsbezeichnung (die Sie ggf. für einen Förderantrag brauchen) sowie die technischen Voraussetzungen und ggf. erforderliche Maßnahmen für den Netzanschluss der Erzeugungsanlage.
Die Einspeisebestätigung ist dann ein Jahr ab Ausstellungsdatum gültig. Solange ist die Einspeisekapazität am angegebenen Anschlusspunkt für Sie reserviert und haben Sie Zeit die Anlage zu errichten und in Betrieb zu nehmen. Eine Verlängerung der Einspeisebestätigung ist durch ein formloses Mail an einspeiser@salzburgnetz.at möglich.
Für den Anschluss von einer oder mehrerer Erzeugungsanlagen, die in Summe eine Leistung von maximal 800 W pro Kundenanlage aufweisen, sind im Unterschied zu größeren Erzeugungsanlagen kein eigener Netzzugangsvertrag und kein Stromabnahmevertrag erforderlich. Es genügt die Kleinsterzeugungsanlage beim Netzbetreiber anzumelden. Nutzen Sie dazu unser Webformular. Die Anlage wird dann von uns im System erfasst und falls erforderlich wird ein Zählertausch von uns veranlasst.
Unter einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage (GEA) versteht man eine Erzeugungsanlage, die mehrere Verbrauchsanlagen gleichzeitig versorgt, zum Beispiel eine Photovoltaik-Anlage auf einem Mehrparteienhaus, deren Erzeugung auf die Wohnungen aufgeteilt wird. Die rechtliche Grundlage für diese Aufteilung bildet §16 a ElWOG.
Häufig gestellte Fragen zum Netzanschluss für Stromerzeuger