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Erzeugung

Wenn Sie Ihre selbst erzeugte Energie ins Netz einspeisen möchten, unterstützen wir Sie gerne dabei. Hier gelangen Sie zu unseren Anfrageformularen zum Thema Erzeugung / Photovoltaik.

Richtlinien

In unserem Download-Bereich finden Sie Richtlinien zum Thema Blindleistung, Netzrückwirkung und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen sowie Informationen zur Parametrierung von Wechselrichtern.

Erklärung zu diversen Begriffen

BEGRIFF ERKLÄRUNG
Volleinspeiser
Die Erzeugungsanlage hat einen eigenen Netzzugang / Zähler und speist die gesamte erzeugte Energie ins Netz ein. Für den eingespeisten Strom ist ein Stromabnahmevertrag mit einem Energielieferanten Ihrer Wahl abzuschließen
Überschusseinspeiser
Die Erzeugungsanlage ist in der Kundenanlage angeschlossen und über denselben Netzzugang und Zähler wie der Verbraucher ans Netz angebunden. Die erzeugte Energie wird zunächst zur Deckung des Eigenbedarfs verwendet. Überschüssiger Strom wird ins Netz eingespeist und zusätzlicher Bedarf aus dem Netz bezogen. Hier ist zu beachten, dass die Einspeise- und Verbrauchsanlage auf den/die selben Kund:in angemeldet sein müssen (ein Netzzugang). Für den eingespeisten Strom ist ebenfalls ein Stromabnahmevertrag mit einem Energielieferanten Ihrer Wahl abzuschließen. 
Kleinsterzeugungsanlagen 
Für den Anschluss von einer oder mehrerer Erzeugungsanlagen, die in Summe eine Leistung von maximal 800 W pro Kundenanlage aufweisen, sind im Unterschied zu größeren Erzeugungsanlagen kein eigener Netzzugangsvertrag und kein Stromabnahmevertrag erforderlich. Es genügt die Kleinsterzeugungsanlage beim Netzbetreiber anzumelden. Nutzen Sie dazu unser Webformular. Die Anlage wird dann im System erfasst und falls erforderlich wird ein Zählertausch von uns veranlasst.
Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen
Die z.B. von einer Photovoltaik-Anlage auf einem Mehrparteienhaus erzeugte Energie kann unter bestimmten Voraussetzungen auf mehrere Verbrauchsanlagen (z.B. Wohnungen) aufgeteilt werden. Weitere Details dazu finden Sie hier.
Netzwirksame Leistung Die netzwirksame Leistung ist die maximale Leistung in Einspeiserichtung, die an der Eigentumsgrenze ins Verteilernetz eingespeist werden darf. Wenn eine geringere netzwirksame Leistung als die Engpassleistung vereinbart wird, ist deren Einhaltung seitens des/der Kund:in durch geeignete Maßnahmen (d.h. ein geeignetes Regelungs- und Betriebskonzept bzw. Energiemanagementsystem in der Kundenanlage) sicherzustellen. Eine grafische Darstellung dazu finden Sie hier.

Netzwirksame Leistung - Schematische Darstellung

contentmedia
Schematische Darstellung einer Anlage des Netzbenutzers und die zugehörigen Leistungsbegriffe

FAQ - Erzeugung FAQ - Erzeugung FAQ

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