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Anmeldung Kleinsterzeugungsanlage (bis 800 W)

Für Kleinsterzeugungsanlagen, wie zum Beispiel Balkon-Photovoltaik-Anlagen, bis maximal 0,8 kW Engpassleistung pro Kundenanlage / Zähler, gilt ein vereinfachtes Verfahren für den Netzzutritt. Es genügt eine Anmeldung inkl. Bestätigung der unten angegebenen Bedingungen. Gemäß §66 (a) ElWOG wird kein Einspeisezählpunkt vergeben. Die Erzeugungsanlage ist für die Abdeckung des Eigenbedarfs vorgesehen und es erfolgt keine Vergütung der eingespeisten Energie.

ACHTUNG: Bei einer Erweiterung einer bestehenden Erzeugungsanlage (z.B. PV-Anlage mit Einspeisezählpunkt) um eine Kleinsterzeugungsanlage ist weiterhin eine Meldung über dieses Datenblatt und die Ausstellung einer Anschlussbestätigung durch uns erforderlich! Für eine EINMALIGE Erweiterung um eine Kleinsterzeugungsanlage mit maximal 0,8 kW kann jedoch der Antrag und die Fertigmeldung durch ein konzessioniertes Elektrounternehmen entfallen.

Netzkund:in /Anlagenbetreiber:in
Anlagendaten

Den Zählpunkt finden Sie auf Ihrer Stromrechnung (Detailblatt Seite 3)

Alle Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.

Konformationserklärung*
Zählertausch*
Engpassleistung*