Hier finden Sie die gesammelten FAQ für den Bereich Preise und Entgelte. Dazu zählen alle Fragen, die auf den einzelnen Seiten des jeweiligen Bereichs abgebildet sind.
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Durch das Netznutzungsentgelt werden die Kosten für die Errichtung, den Ausbau, die Instandhaltung und den Betrieb des Netzsystems finanziert. Die Höhe des Netznutzungsentgelts ist von der in Anspruch genommenen Netzebene an der Eigentumsgrenze abhängig und wird von der Regulierungskommission der E-Control in der Systemnutzungsentgelte-Verordnung (SNE-VO) geregelt.
Das Messentgelt ist ein monatlicher Pauschalbetrag, der die Kosten abdeckt, die dem Netzbetreiber bei der Errichtung und dem Betrieb von Mess- und Zähleinrichtungen sowie bei der Eichung und Datenauslesung entstehen. Die Höhe des Entgelts ist abhängig von der Anzahl und Type der Zähler und wird von der Regulierungskommission der E-Control in der Systemnutzungsentgelte-Verordnung (SNE-VO) verordnet.
Die Gebrauchsabgabe ist die Abgabe für die Benutzung von öffentlichem Grund und ist in den jeweiligen Landesgesetzen geregelt. Die Gebrauchsabgabe wird in Cent pro verbrauchter Kilowattstunde berechnet und wird an die öffentliche Hand abgeführt.
Für einfache Anschlüsse mit einer Länge von bis zu 15 m in der Niederspannung (Strom Netzebene 7) und im Niederdruck (Gas) wird das Netzzutrittsentgelt als Pauschale mit oder ohne Tiefbau verrechnet. Die aktuellen Anschlusspreispauschalen finden sich im jeweiligen Preisblatt für Strom und Gas. Für Anschlüsse, auf die die Pauschalierungsbedingungen nicht zutreffen, wird das Netzzutrittsentgelt nach tatsächlichem Aufwand kalkuliert.
Der Arbeitspreis wird für die verbrauchte Energie in Kilowattstunden (kWh) verrechnet und ist somit bedarfsabhängig, d.h. er ändert sich mit steigendem oder sinkendem Verbrauch.
Der Leistungspreis wird in Euro pro Kilowatt (€/kW) verrechnet. Die abgerechnete Leistung in kW wird über das sogenannte 12er-Mittel berechnet. Das 12er-Mittel stellt dabei den jährlichen Durchschnitt der Maximalleistung jedes Monats dar. Bei nicht leistungsgemessenen Kund:innen wird statt dem Leistungspreis das Netzpauschalentgelt (auch als Grundpreispauschale bezeichnet) verrechnet.
Der Netztarif Strom (Entgelt für Netzdienstleistung) setzt sich wie folgt zusammen:
Durch die Übertragung und Verteilung elektrischer Energie von den Erzeugungsanlagen bis hin zu den Verbraucher:innen treten aufgrund physikalischer Gegebenheiten Netzverluste auf. Mit dem Netzverlustentgelt werden dem Netzbetreiber die Kosten erstattet, die für die Beschaffung der elektrischen Energie zum Ausgleich der Netzverluste anfallen. Das Netzverlustentgelt ist abhängig von der verbrauchten Energiemenge und der Netzebene, in der die Messung situiert ist, und wird von der Regulierungskommission der E-Control in der Systemnutzungsentgelte-Verordnung (SNE-VO) verordnet.
Als Netzbetreiber sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, folgende Steuern und Abgaben mit Ihrer Strom-Netzrechnung einzuheben und an die jeweils zuständige Stelle abzuführen:
* Wurden für ein weiteres Jahr (bis 31.12.2024) auf 0 € gesetzt.
Die Erneuerbaren-Förderpauschale ist ein von der Netzebene der Eigentumsgrenze abhängiger Fixbetrag, der jährlich pro Zählpunkt zu entrichten ist. Sie dient neben dem Erneuerbaren-Förderbeitrag der anteiligen Aufbringung der Fördermittel gemäß § 71 Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz, ist den Netzbetreibern gemeinsam mit dem Netznutzungsentgelt einzuheben und an die Ökostromabwicklungsstelle abzuführen.
Der Erneuerbaren-Förderbeitrag ist ein einheitlicher prozentueller Aufschlag auf das Netznutzungs- und Netzverlustentgelt. Er dient neben der Erneuerbaren-Förderpauschale der anteiligen Aufbringung der Fördermittel gemäß § 71 Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz, ist den Netzbetreibern gemeinsam mit dem Netznutzungsentgelt einzuheben und an die Ökostromabwicklungsstelle abzuführen.
Die Elektrizitätsabgabe ist die Energiebesteuerung auf elektrische Energie. Sie wird für jede gelieferte kWh verrechnet, ist im Elektrizitätsabgabegesetz geregelt und an das Finanzamt abzuführen.
Die Gebrauchsabgabe ist die Abgabe für die Benutzung von öffentlichem Grund und ist in den jeweiligen Landesgesetzen geregelt. Die Gebrauchsabgabe wird in Cent pro verbrauchter Kilowattstunde berechnet und wird an die öffentliche Hand abgeführt.
Der Netztarif Gas (Entgelt für Netzdienstleistung) setzt sich wie folgt zusammen:
Als Netzbetreiber sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, folgende Steuern und Abgaben mit Ihrer Gas-Netzrechnung einzuheben und an die jeweils zuständige Stelle abzuführen:
* Für den gesetzlich vorgesehenen Grüngas-Förderbeitrag wurde bisher noch keine Verordnung erlassen. Daher beträgt er bis auf weiteres 0 €.
Die Erdgasabgabe ist die Energiebesteuerung auf Erdgas. Sie wird für jede gelieferte kWh verrechnet, ist im Erdgasabgabegesetz geregelt und an das Finanzamt abzuführen.
Unter dem Brennwert versteht man die bei der Verbrennung eines Stoffes frei werdende Wärmemenge. Im Unterschied zum Heizwert ist im Brennwert auch die bei der anschließenden Abkühlung des Rauchgases entstehende Kondensationsenergie enthalten.
Der Grüngas-Förderbeitrag ist von allen an das öffentliche Gasnetz angeschlossenen Endverbrauchern im Verhältnis zu den jeweilig zu entrichtenden Netznutzungsentgelten zu leisten. Er dient der anteiligen Aufbringung der Fördermittel gemäß dem 3. Teil des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz, ist von den Netzbetreibern gemeinsam mit dem Netznutzungsentgelt einzuheben und an die EAG-Förderabwicklungsstelle abzuführen. Für 2022 wurde bisher keine Verordnung über die Höhe des Grüngas-Förderbeitrags erlassen.
Die Gebrauchsabgabe ist die Abgabe für die Benutzung von öffentlichem Grund und ist in den jeweiligen Landesgesetzen geregelt. Die Gebrauchsabgabe wird in Cent pro verbrauchter Kilowattstunde berechnet und wird an die öffentliche Hand abgeführt.