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Rückerstattung pauschales Netzzutrittsentgelt für Erzeugungsanlagen

25.10.2024 08.00

Im Rahmen eines Gerichtsverfahrens hat der Oberste Gerichtshof (OGH) letzte Woche festgestellt, dass abweichend vom bisher gültigen Leitfaden Netzanschluss der E-Control, ein Netzzutrittsentgelt an Betreiber:innen von Erzeugungsanlagen, wie Photovoltaik-Anlagen, nur dann verrechnet werden darf, wenn für den Netzanschluss konkrete, unmittelbare Maßnahmen im Netz erforderlich sind. 

Die Salzburg Netz GmbH wird daher – wie die anderen Netzbetreiber - allen betroffenen Kund:innen, die ein pauschales Netzzutrittsentgelt bezahlt haben, ohne dass konkrete Maßnahmen für den Anschluss der Erzeugungsanlage notwendig waren, das verrechnete pauschale Netzzutrittsentgelt rückerstatten. Die notwendigen Vorbereitungen dafür sind bereits im Gange. Die Kund:innen müssen nicht selbst aktiv werden. Sie werden von der Salzburg Netz GmbH in den nächsten Wochen über die Rückerstattung verständigt.