Innerhalb einer Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft kann die erzeugte Energie über das öffentliche Stromnetz an zwei oder mehrere (unterschiedliche) Mitglieder verteilt werden, wenn sich diese im selben Lokal- (Versorgungsgebiet einer Trafostation) oder Regionalbereich (Versorgungsgebiet eines Umspannwerks) befinden. Für die innerhalb der EEG zugeteilte Energie fallen reduzierte Netzentgelte an. Die Elektrizitätsabgabe und der Erneuerbaren-Förderbeitrag entfallen.
Für die Gründung einer EEG ist eine eigene Rechtsperson erforderlich. Vom Verein bis zur Kapitalgesellschaft ist vieles möglich. Mitglieder oder Gesellschafter:innen von EEGs dürfen Privatpersonen, Gemeinden, lokale Behörden und KMUs sein. Großunternehmen dürfen laut Gesetz nicht teilnehmen.
Viele nützliche Informationen wie z.B. Schritte zur Gründung, mögliche Organisationsformen, FAQ und Musterverträge finden Sie auf der Info-Plattform der Österreichischen Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften.