Als Stromkund:in haben Sie zwei Ansprechpartner: den Netzbetreiber und den Energielieferanten.
Als Stromkund:in haben Sie zwei Ansprechpartner: den Netzbetreiber und den Energielieferanten.
Wir, als Ihr Netzbetreiber, sorgen für die sichere Stromversorgung und stellen Ihnen zu behördlich festgelegten Netztarifen und genehmigten Allgemeinen Bedingungen einen Netzzugang zur Verfügung. Wir sind in unserem Konzessionsgebiet für die Errichtung, Betrieb, Wartung und Instandhaltung des Stromnetzes genauso zuständig wie für alle Leistungen rund um Ihren Zähler (Einbau, Instandhaltung, Eichung und Ablesung).
Informationen zum Netzbetreiber gemäß § 82 des Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetzes (ElWOG) finden Sie hier.
Die Energie können Sie von einem Lieferanten Ihrer Wahl beziehen, mit dem Sie einen Energieliefervertrag abschließen. Alle verfügbaren Lieferanten finden Sie auf der Website der E-Control.
Der Gesamtstrompreis setzt sich für Haushaltskund:innen zu rund 24 % aus den Netztarifen (auch Systemnutzungsentgelte genannt, inkl. Netzverlustentgelt und Entgelt für Messleistungen), zu rund 57 % aus dem Energiepreis (abhängig von Ihrem Lieferanten), und zu rund 18 % aus Steuern und Abgaben (Elektrizitätsabgabe, Gebrauchsabgabe, Erneuerbaren-Förderpauschale*, Erneuerbaren-Förderbeitrag* sowie Umsatzsteuer) zusammen.
Informationen zu den Änderungen der Netzentgelte sowie Steuern und Abgaben im Stromnetz 2023 finden Sie hier.
Der Netztarif Strom (Entgelt für Netzdienstleistung) setzt sich wie folgt zusammen:
Als Netzbetreiber sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, folgende Steuern und Abgaben mit Ihrer Strom-Netzrechnung einzuheben und an die jeweils zuständige Stelle abzuführen:
* Wurden für ein weiteres Jahr (bis 31.12.2024) auf 0 € gesetzt.
Häufig gestellte Fragen über Preise und Entgelte