Hier finden Sie die gesammelten FAQ für den Bereich Baumaßnahmen. Dazu zählen alle Fragen, die auf den einzelnen Seiten des jeweiligen Bereichs abgebildet sind.
Hier finden Sie die gesammelten FAQ für den Bereich Baumaßnahmen. Dazu zählen alle Fragen, die auf den einzelnen Seiten des jeweiligen Bereichs abgebildet sind.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, am besten direkt mit unseren regionalen Ansprechpartner:innen. Wir prüfen, in welcher Form eine Umlegung erfolgen kann. In der Regel (insbesondere wenn die Leitung durch eine Dienstbarkeit gesichert ist oder es sich um eine Leitung zur Versorgung des Grundstücks handelt) sind die Kosten für die Umlegung von dem/der Verursacher:in zu tragen. Dafür erstellen wir bei Bedarf gerne ein Angebot. Bei Niederspannungs- und Telekom-Kabeln sowie Gas-Niederdruckleitungen trägt die Verlegung in bestimmten, in den allgemeinen Bedingungen angeführten Fällen der Netzbetreiber.
Um Ihre Sorgfaltspflicht im Rahmen von Bautätigkeiten zu erfüllen, sollten Sie im Vorfeld von Grabungen unsere Online-Planauskunft nutzen.
Das ist eine Übersicht aller Versorgungsleitungen der Salzburg Netz GmbH bzw. der Salzburg AG in dem Gebiet, in dem gegraben werden soll. Bitte informieren Sie uns spätestens drei Werktage vor Baubeginn – die Abfrage gilt gleichzeitig als Grabungsmeldung.
Wenn Sie im Bereich von Leitungen der Salzburg Netz GmbH bzw. der Salzburg AG Grabungsarbeiten durchführen, ist spätestens drei Werktage vor Baubeginn eine Grabungsmeldung an uns erforderlich. Sie erhalten dann von uns die Pläne von unseren Leitungen und entsprechende Sicherheitshinweise.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, am besten direkt mit unseren regionalen Ansprechpartner:innen. Wir prüfen, in welcher Form eine Verkabelung der Freileitung möglich ist. Die Kosten dafür sind von dem/der Verursacher:in zu tragen. Wenn sich durch die Verkabelung Vorteile für den Netzbetrieb ergeben, ist eine Beteiligung durch uns nach definierten Kriterien möglich.