Bei der Bürgerenergiegemeinschaft ist die Verteilung der erzeugten Energie aktuell im Netzgebiet eines Verteilernetzbetreibers und ab Juli 2023 in ganz Österreich möglich. Für die innerhalb der BEG zugeteilte Energie gibt es keine reduzierten Netzentgelte, Steuern und Abgaben.
Für die Gründung einer BEG ist eine eigene Rechtsperson erforderlich. Vom Verein bis zur Kapitalgesellschaft ist vieles möglich. Mitglieder oder Gesellschafter:innen von BEGs dürfen Privatpersonen, Gebietskörperschaften und Unternehmen sein. Die Kontrolle innerhalb der BEG muss von Privatpersonen, Gebietskörperschaften und kleinen Unternehmen ausgeführt werden.
Viele nützliche Informationen wie z.B. Schritte zur Gründung, mögliche Organisationsformen, FAQ und Musterverträge finden Sie auf der Info-Plattform der Österreichischen Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften.