Wir betreiben im Auftrag der Salzburg AG das Wassernetz in der Stadt Salzburg, Fürstenbrunn-Glanegg (Gemeindegebiet Grödig) und Harham (Gemeindegebiet Saalfelden).
Wir betreiben im Auftrag der Salzburg AG das Wassernetz in der Stadt Salzburg, Fürstenbrunn-Glanegg (Gemeindegebiet Grödig) und Harham (Gemeindegebiet Saalfelden).
Der Anschlusskostenbeitrag setzt sich aus den Herstellungskosten und dem Rohrstrangbeitrag zusammen:
Die Technischen Richtlinien für den Wasser-Hausanschluss und die Kundenanlage sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Wasser aus dem Versorgungssystem der Salzburg AG (AGB-Wasser) enthalten.
Der Rohrstrangbeitrag ist (ähnlich wie das Netzbereitstellungsentgelt im Stromnetz) von dem/der Kund:in als Pauschalbetrag für den vom Wasserversorger zur Ermöglichung des Anschlusses bereits durchgeführten und vorfinanzierten Ausbau der Wassergewinnung und des Verteilernetzes zu leisten. Zur Berechnung des Rohrstrangbeitrages wird der Umfang der zu versorgenden Parzelle herangezogen. ¼ davon wird mit einem von der Rohrdimension abhängigen Pauschalsatz multipliziert.
Häufig gestellte Frage zum Wasser-Netzanschluss