Vor Errichtung der Anlage ist jedenfalls - auch beim Anschluss in bestehenden Anlagen - eine Anschlussbestellung über unser "Online-Meldwesen" durch das von Ihnen beauftragte, konzessionierte Elektrounternehmen erforderlich, in der die detaillierten technischen Daten, wie z.B. der Wechselrichtertyp der eingebaut werden soll, anzugeben sind. Wenn diese durch die Salzburg Netz GmbH freigegeben wurde, kann durch das Elektrounternehmen die Erzeugungsanlage errichtet werden.
In der Anschlussbestellung wird auch abgefragt, an welchen Energieabnehmer (Lieferanten) Sie die eingespeiste Energie liefern möchten. Eine Liste aller in Österreich tätigen Stromlieferanten (die neben der OeMAG - Abwicklungsstelle für Ökostrom AG - grundsätzlich als Energieabnehmer in Frage kommen) finden Sie auf der Website der E-Control.
Nehmen Sie daher bitte rechtzeitig vor der geplanten Inbetriebnahme Kontakt mit dem Energieabnehmer Ihrer Wahl auf und schließen Sie einen Einspeisevertrag ab bzw. lassen Sie sich die Abnahme der eingespeisten Energie schriftlich bestätigen. Ein aufrechtes und nachweisliches Vertragsverhältnis mit einem Energieabnehmer ist Voraussetzung für die Inbetriebnahme der Anlage.
Bitte achten Sie darauf, dass der Abnahmevertrag auf den richtigen Zählpunkt (Einspeisung) und Netzkund:in abgeschlossen wird. Beides finden Sie in der Anschlussbestätigung (siehe Punkt 2).
Wir übermitteln dem in der Anschlussbestellung angegebenen Energieabnehmer über einen standardisierten Marktprozess einen sogenannten Belieferungswunsch (kurz BELNB) den er mit einer Anmeldung bestätigen oder ablehnen kann.
Damit der Prozess reibungslos durchläuft muss die Anschlussbestellung vom Elektrounterhnehmen bis zu zwei Monate vor der geplanten Inbetriebnahme übermittelt werden.
ACHTUNG!
Wenn bei Neuanlagen in der Anschlussbestellung der Energieabnehmer OeMAG ausgewählt wird, ist der Abnahmevertrag als Anhang zur Anschlussbestellung im Online-Meldewesen hochzuladen. Anderenfalls müssen wir die Anschlussbestellung aus folgendem Grund leider ablehnen: Die OeMAG akzeptiert nur Belieferungswünsche von Kund:innen / Anlagen, mit denen bereits ein Abnahmevertrag abgeschlossen wurde. Sollte noch kein OeMAG-Vertrag vorliegen, ist es auch möglich, zunächst an einen anderen Energieabnehmer zu liefern und zu einem späteren Zeitpunkt zur OeMAG zu wechseln (weitere Informationen finden Sie hier unter Fall 3).