Der Anschluss von Ladestationen mit mehr als 3,68 kVA muss gemäß TAEV 2020 (Teil I., 3,1, (1.12)) vom ausführenden Elektrotechnik-Betrieb über das Online-Meldewesen gemeldet werden.
Auf dieser Basis prüft die Salzburg Netz GmbH, ob eine Erhöhung der Anschlussleistung und/oder eine Anpassung der Anschlussanlage erforderlich ist und stellt dem/der Kund:in gegebenenfalls ein Angebot für die Anschlusserweiterung.